Öffentliche Bekanntmachungen und Auslegungen
Bekanntmachung der erneuten förmliche Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplans Wohngebiet „Mühlberg“ im OT Thurm nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB
- Bekanntmachung
- B1 BBP Wohngebiet Mühlberg_Thurm_Planzeichnung
- B2 BBP Wohngebiet Mühlberg_Thurm_Begründung
- B3 BBP Wohngebiet Mühlberg_Thurm_Anlagen_Begründung
Lärmaktionsplanung der Gemeinde Mülsen
Im Rahmen der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden die Straßenabschnitte mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr betrachtet. In der Gemeinde Mülsen sind dabei der Abschnitt A 72 im Bereich Ortmannsdorf, B 93 im Bereich Kleinwulm und die B 173 im Bereich Lippoldsruh bis zur Kreuzung St. Jacober Hauptstraße betrachtet worden. Diese drei Abschnitte erfüllen die Gegebenheit von über 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr
Betrachtet wurde hierbei die B 173, da nur in diesem Bereich geringfügige Betroffenheiten vorliegen.
Die Vorprüfung wurde durch die Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH (GAF) durchgeführt.
Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan aufzustellen. Die Gründe sind erstens die geringfügige Betroffenheit und zweitens, die Gemeinde ist nicht Straßenbaulastträger der B 173.
Die „Betroffenen“ sind diejenigen, die über den sogenannten „Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung“ liegen (L_DEN>65 dB (A)), denn nur für diese Bereiche werden die Unterlagen erstellt.
Die betroffene Bevölkerung wird zur Mitwirkung aufgerufen.
Die Bürgerbeteiligung findet im Zeitraum 29.04.2024 bis 29.05.2024 statt.
Die Unterlagen können außerdem während der Öffnungszeiten im Verwaltungszentrum der Gemeinde Mülsen, St. Jacober Hauptstraße 128 im Zimmer 126 eingesehen werden.
Steckbriefe zur Lärmaktionsplanung zur Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Hot-Spot 1 – Dresdner Straße 3-13 (B 173)
- Hot-Spot 2 – Dresdner Straße 14-30 (B 173)
- Hot-Spot 3 – Dresdner Straße, Lippoldsruhe (B 173)